Prinzipiell können alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens
den Bürgerfunk nutzen und dort ihre selbst gestalteten Beiträge
ausstrahlen lassen.
Gesetzlich vorgesehen ist jedoch die Mitwirkung
von Gruppen, also von mindestens zwei Personen.
Gruppen, die sich
beteiligen wollen, müssen keine besondere Organisationsform haben.
Zwei wichtige Bedingungen für die Mitwirkung am Programm sind,
daß die Mitglieder der Gruppen voll geschäftsfähig sind und im
Sendegebiet des Lokalradios wohnen.
Ausgeschlossen von der
Programmproduktion sind Gruppen, die wirtschaftliche Zwecke
verfolgen, Parteien und Wählergruppen, Kirchen, juristische
Personen des öffentlichen Rechts, Mitglieder von
Veranstaltergemeinschaften und Mitarbeiter/innen der Lokalradios.