Wer kann Bürgerfunk machen?

Prinzipiell können alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens den Bürgerfunk nutzen und dort ihre selbst gestalteten Beiträge ausstrahlen lassen.
Gesetzlich vorgesehen ist jedoch die Mitwirkung von Gruppen, also von mindestens zwei Personen.
Gruppen, die sich beteiligen wollen, müssen keine besondere Organisationsform haben.
Zwei wichtige Bedingungen für die Mitwirkung am Programm sind, daß die Mitglieder der Gruppen voll geschäftsfähig sind und im Sendegebiet des Lokalradios wohnen.
Ausgeschlossen von der Programmproduktion sind Gruppen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, Parteien und Wählergruppen, Kirchen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Mitglieder von Veranstaltergemeinschaften und Mitarbeiter/innen der Lokalradios.