In Nordrhein-Westfalen strahlen derzeit 45 lokale Radiostationen
ihre Programme aus.
Jede dieser Stationen ist laut
Landesrundfunkgesetz dazu verpflichtet, 15 Prozent der täglichen
Sendezeit, maximal bis zu zwei Stunden, als freie Sendefläche für
selbstproduzierte Programmbeiträge von Bürgergruppen
bereitzustellen.
Diese freie Sendefläche wird als Bürgerfunk oder
"15-Prozent-Radio" bezeichnet. Die Gruppen, die diese
Mitmachchance nutzen, sind für Form und Inhalt ihrer Sendungen
selbst verantwortlich.
Die Zeiten, in denen der Bürgerfunk im
Lokalprogramm zu hören ist, werden von den Sendern festgelegt.
Für die Mitwirkung am Bürgerfunk spricht das
Landesrundfunkgesetz besonders kulturelle Gruppen an.
Mit der
Integration eines offenen und zugangsfreien Programms in ein
professionelles Medium wie dem Lokalradio ist der Bürgerfunk ein
einzigartiges Modell für die Bürgerbeteiligung an Medien in der
Bundesrepublik.