Was ist Bürgerfunk?

In Nordrhein-Westfalen strahlen derzeit 45 lokale Radiostationen ihre Programme aus.
Jede dieser Stationen ist laut Landesrundfunkgesetz dazu verpflichtet, 15 Prozent der täglichen Sendezeit, maximal bis zu zwei Stunden, als freie Sendefläche für selbstproduzierte Programmbeiträge von Bürgergruppen bereitzustellen.
Diese freie Sendefläche wird als Bürgerfunk oder "15-Prozent-Radio" bezeichnet. Die Gruppen, die diese Mitmachchance nutzen, sind für Form und Inhalt ihrer Sendungen selbst verantwortlich.
Die Zeiten, in denen der Bürgerfunk im Lokalprogramm zu hören ist, werden von den Sendern festgelegt.
Für die Mitwirkung am Bürgerfunk spricht das Landesrundfunkgesetz besonders kulturelle Gruppen an.
Mit der Integration eines offenen und zugangsfreien Programms in ein professionelles Medium wie dem Lokalradio ist der Bürgerfunk ein einzigartiges Modell für die Bürgerbeteiligung an Medien in der Bundesrepublik.